Beiräte NRW

… für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

[…] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Jeder Mensch, ob mit oder ohne Behinderung, hat Talente und Stärken.
Diese Internetplattform soll dazu dienen die unterschiedlichen Talente zu teilen, Erfahrungen austauschen und sich zu vernetzen.
Von Beiräten für Beiräte.