Was ist ein Beirat?
Ein Beirat ist eine zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Menschen mit Behinderung besondere Vertretungen (Interessenvertretung). Er besteht in der Regel aus Menschen, die sich für die Interessen der Menschen mit Behinderungen einsetzen. Dabei können sie selbst behindert oder auch nicht sein.
§ 27a Interessenvertretungen, Beauftragte
Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden.
§ 27a Interessenvertretungen, Beauftragte GO NRW | RECHT.NRW.DE
Es wäre zielführender, wenn aus dem „kann“ ein „muss“ wird, denn dann müsste per Gesetz in jeder Stadt oder Gemeinde, also in jeder Kommune, ein Beirat eingerichtet werden. Aber das ist ein politischer Prozess.
Was ist eine oder ein Beauftragte:r?
Eine oder ein Behindertenbeauftragte:r wird, wie der Name schon sagt, beauftragt. Entweder beauftragt eine Kommune eine Person, die sich mit den verschiedenen Belange der Menschen mit Behinderungen auskennt. Diese Person ist sowohl Ansprechpartner für Einwohner und Bürger. Sie vertritt aber auch die Interessen der Menschen mit Behinderungen nach außen. Ein Beirat kann zur Interessenvertretung eine:n Behindertenbeauftragte:n wählen.
Was ist eine oder ein Inklusionsbeauftragte:r?
Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätze müssen nach Paragraph 154 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
Der Arbeitgeber hat nach Paragraph 181 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch eine:n Inklusionsbeauftragte:n zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Falls erforderlich, können mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden. Die oder der Inklusionsbeauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter Mensch sein. Der Inklusionsbeauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.
Warum einen Beirat?
Wir Menschen mit Behinderungen sind „Experten in eigener Sache„. Wir kennen uns am besten mit unseren Einschränkungen aus. Wir wissen was uns hilft und was nicht.
Ein Beirat kann Menschen ohne Behinderungen erklären wie wir ganz normal am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Wo gibt es bereits Beiräte?
Die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW hat eine Karte mit den ehren- und hauptamtlichen Beauftragten sowie den Beiräten für Nordrhein-Westfalen erstellt.
Den Link zur Karte findest Du auf der Seite „Netzwerken“.
Wie gründe ich einen Beirat?
Zur Gründung eines Beirats brauchst Du zu aller erst Menschen, die das gleiche Ziel der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Um einen Beirat zu organisieren, brauchst Du einen Vorstand. Der sollte aus:
- einen Vorsitzenden und jemanden, der ihn vertritt
- eine oder einen Kassierer:in
- eine oder einen Schriftführer, der die Protokolle schreibt
bestehen.
Der Vorstand sollte bestenfalls aus einer ungeraden Anzahl an Personen bestehen, damit er Entscheidungen mehrheitlich treffen kann.
Eine grundsätzliche Frage ist:
Wollt ihr ein eingetragener Verein (e.V.) sein?
Ein wichtiger Vorteil ist, dass ihr Spenden erhalten und Spendenquittungen ausstellen könnt.
Ein wichtiger Nachteil ist aber auch, dass ihr gegenüber dem Finanzamt eine Buchhaltung führen müsst.
Oder gründet ihr euch als Interessenvertretung?
Brauchen wir eine Satzung?
Die Antwort ist ganz klar: Ja! Eine Gruppe von Menschen braucht Regeln. Eine Satzung regelt zum Beispiel:
- Was sind eure Ziele?
- Wie ist euer Name?
- Wie wird man Mitglied und wie beendet man eine Mitgliedschaft?
- Welche Rechte und Pflichten haben die Mitglieder?
- Wie bildet sich der Vorstand?
- Was sind eure Aufgaben?
- Wie finden die Sitzungen statt?
- Wer bekommt das Protokoll?
- Wie geht ihr mit dem Geld um?
- Wie seid ihr versichert?
- Wie steht es mit dem Datenschutz?
Das hört sich viel an und mag abschreckend sein. Doch keine Angst – es gibt viele Vorlagen und viele Menschen, die gerne helfen.
Wichtig ist eine Satzung nicht nur, damit ihr euch regelt, sondern von außen aus sichtbar ist, dass ihr organisiert seid. Denn in der Regel bekommt ihr Gelder und dafür ist ein Vertrauen, das mit einer vernünftigen Satzung nach außen zeigt, wichtig. Vor allem gegenüber einer Bank für ein Giro-Konto.
Ein Beispiel für eine Satzung findest Du unter: … unsere Satzung – Teilhabebeirat Altenberge
Wer hilft bei rechtlichen Fragen?
Erste Informationen zum Vereinsrecht, zu Steuerrecht und Gemeinnützigkeit, zum Versicherungs- und Datenschutz findest Du zum Beispiel auf den Internetseiten des Engagement-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen .
Sind wir versichert?
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Menschen bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit durch eine Sammel-Versicherung bei Haftpflicht – und Unfallschäden.
Informiere dich bitte ausführlich was wann über diese Versicherung versichert ist und was du z.B. als eingetragener Verein zusätzlich versichern solltest oder musst.
Insbesondere solltest Du dich über den Versicherungsschutz kümmern, sobald Du als Veranstalter auftrittst.
Details findest Du auf folgenden Seiten Versicherungsschutz – Engagement-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen .
Wie können wir an politischen Entscheidungen teilhaben (Partizipation)?
Im besten Fall als Sachkundige:r Einwohner:in. Und die wird man, indem die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen oder eine Partei einen Antrag stellt.
Sachkundige Einwohner haben durch ihre beratende Funktion eine gute Möglichkeit die Belange der Menschen mit Behinderungen den Politikern zu erklären und auf sie aufmerksam zu machen. Daher sind sachkundige Einwohner ein wichtiger Bestandteil der Politik und der Demokratie.
Was ist ein sachkundige:r Einwohner:in und wie wird man das?
Eine sachkundige Einwohnerin oder ein sachkundiger Einwohner kennt sich in einem Fachgebiet besonders gut aus. Wir Menschen mit Behinderungen sind zum Beispiel „Experten in eigener Sache“ und kennen uns mit den Problemen, die unsere Einschränkungen mit sich bringen, besonders gut aus. Wir können mit unserer Sachkunde die Politiker in den Gremien beraten. Eine sachkundige Einwohnerin oder ein sachkundiger Einwohner hat nur eine beratende Funktion. Sie oder er hat kein Stimmrecht und kann nicht abstimmen, bzw. mitentscheiden. Das können nur die von den Bürgern gewählten Volksvertreter, sprich Kommunalpolitiker.
Sachkundigen Bürger hingegen gehören einer Fraktion an und haben ein Stimmrecht.
Sachkundige Einwohner müssen nicht über das Fachwissen von Verwaltungsmitarbeitern oder Architekten verfügen. Sie können aber deren Wissen durch die Erfahrungen der Menschen mit Behinderungen ergänzen.
Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Bürger?
Einwohner sind alle Menschen einer Stadt oder Gemeinde. Also vom Neugeborenen bis zum Senior.
Bürger hingegen sind wahlberechtigte Einwohner. Das heißt sie haben das Mindestalter zur Wahlberechtigung erhalten.
Ohne Moos nix los!?!
Auch für dein Ehrenamt benötigst Du Geld z.B. für
- Handykarte / Telefongebühren
- Kontoführungsgebühren
- Webseiten
- Werbemittel und Flyer
- etc..
Als Beirat oder Behindertenbeauftragte:r möchte man die Teilhabe niederschwellig halten und zunächst keine Mitgliedsbeiträge erheben. Zumal damit ein gewisser Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Geld für deinen Beirat zu bekommen.
Als Behindertenbeauftragte:r ist man in der Regel bei einer Stadt oder Kreis angestellt und bekommt einen Etat für die Arbeit.
Als Beirat kann man einen Antrag auf eine jährliche Zuwendung bei der Gemeinde beantragen. Doch Vorsicht – die Zuwendung ist dann eine freiwillige Leistung der Gemeinde und kann bei knapper Kassen auch gestrichen werden.
Bei dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, kurz MAGS, kann man einen Antrag auf einen Inklusionsscheck über 2.000,-€ zwischen Frühjahr und Herbst stellen, den man auch für Projekte beantragen kann. Näheres findest Du unter Inklusionsscheck NRW | Mit Menschen für Menschen .
Was brauchen wir für einen Start-up-Beirat?
Anhand des Teilhabebeirat Altenberge, der sich vor gar nicht allzu langer Zeit gebildet hat, möchte ich darstellen wie sich ein Beirat von der Idee einiger interessierter und engagierter Menschen aufgebaut und entwickelt hat…
Zunächst haben sich Interessierte zu der Interessengemeinschaft „Teilhabebeirat Altenberge“ zusammengefunden.
Um erreichbar zu sein brauchten wir ein Handy und eine Prepaid-Karte. Zudem noch Flyer und weiteres Werbematerial, um im Dorf bekannt zu werden. Diese Dinge wurden zunächst mit dem Inklusionsscheck finanziert.
Danach haben wir den Antrag auf Teilhabe als sachkundige Einwohner zur Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in dem Sozial-, Bau- und Umweltausschuss gestellt. Nach der Annahme waren wir offiziell die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde.
Daraufhin haben wir einen Antrag auf eine jährliche Zuwendung in Höhe von 1.000,-€ gestellt.
Die haben wir im ersten Jahr leider nur nicht bekommen, da wir keine verifizierte Satzung zur Eröffnung eines Girokonto hatten.
Wir wollten uns jedoch nicht als eingetragener Verein bilden, da wir die Kosten und den Aufwand für eine entsprechende Buchhaltung im Verhältnis zu den wenigen Mitgliedern, die wir sind, als zu aufwendig erachtet haben. Allerdings sind wir ohne Eintragung als Verein auch nicht gemeinnützig anerkannt und können auch keine Spendenquittungen ausstellen.
Also galt es schnellst möglich eine Satzung zu verfassen, bei der uns die Bank sehr unterstützt hat.
Nach der Satzung folgte dann das Girokonto und im nächsten Jahr das Geld. Das Geld ist eine sogenannte „freiwillige Leistung“ der Gemeinde und kann gekürzt oder gestrichen werden.
Dann folgte die Internetpräsenz. Und mit dem Aufbau der Internetseiten auch eine Cloud zum zentralen Speichern der Daten.
Für die Verwaltung und die Arbeit in den Ausschüssen benötigten wir ein Laptop und haben dazu einen Antrag auf eine einmalige Zuwendung bei der Gemeinde gestellt und erhalten.
Für größere Projekte haben wir erneut den Inklusionsscheck beantragt und erhalten.
